Wichtig!
- Das Mindestmaß für Hecht, Aal und Zander ist 50cm
- Fangverbot gilt für Graskarpfen
- Der Angelschein ist nach Beendigung des Angelns in den Briefkasten am Vereinsgebäude zu werfen.
Auch wenn kein Fisch gefangen wurde!
Werden bei Kontrollen am Gewässer Verstöße festgestellt oder unsaubere Angelplätze vorgefunden,
sind Angelsperren bzw. Ahndungen nach dem Thür. Fischereigesetz die Folge!
Die Gastangelberechtigungen gelten für folgende Gewässer
Kiesgrube links, große Kiesgrube, Kriesgrube rechts
und sind erhältlich bei:
Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“
Frau Wohlfarth
Tambacher Str. 2
99887 Georgenthal
Tel. 036253/380
Angelshop Gotha / Schulze GmbH
http://www.angelshop-gotha.de/
Tel. 03621/856862
Shell Tankstelle
Westfahlenstr. 1
99885 Ohrdruf
Tel. 03624/313681
Touristinfo/Bibliothek
Bahnhofstr. 8
99887 Georgenthal
Tel. 036253/469755
Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein.
Auszug aus dem Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
§ 26
Fischereischeinpflicht
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 48 Abs. 1, den Bediensteten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.